Niedliches Babygesicht, doch das fünfjährige Kind sieht mittlerweile ganz anders aus …
Das Foto auf dem Kinderreisepass zeigt ein niedliches Babygesicht – doch das fünfjährige Kind sieht mittlerweile ganz anders aus. Das kann zu Problemen beim Grenzübergang führen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Der Grund: Der Ausweis wird ungültig, wenn das Kind auf dem Bild nicht mehr eindeutig identifizierbar ist.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument, also beispielsweise einen Kinderreisepass mit Foto. Bis Ende 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind in Deutschland sechs Jahre gültig – zumindest theoretisch. „Das Aussehen von Babys und Kleinkindern kann sich in sechs Jahren so stark verändern, dass sie auf dem Foto nicht mehr wiedererkannt werden können. In solchen Fällen ist das Ausweisdokument vorzeitig ungültig„, erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Die Eltern müssen dann den Kinderreisepass vor Reiseantritt mit einem aktuellen Foto erneuern oder verlängern lassen.
Deutsche Ausnahmeregelung ausgelaufen
„Inzwischen sind Kinderreisepässe nur noch höchstens ein Jahr gültig. Wird das Kind innerhalb dieser Zeit 12 Jahre alt, erlischt die Gültigkeit noch früher“, sagt R+V-Experte Nuß. Grund für diese Änderung: Die Kinderreisepässe haben – wie vorläufige Reisepässe für Erwachsene – keinen elektronischen Chip. „Die EU-Regelungen sehen vor, dass Ausweisdokumente ohne Chip höchstens 12 Monate gültig sein dürfen, weil sie mit weniger Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind. In Deutschland gab es dafür bis 2020 jedoch eine Ausnahmeregelung“, erklärt Nuß.
Reguläre Reisepässe auch für Kinder
Alternativ können Eltern für ihr Kind einen regulären elektronischen Reisepass beantragen. „Das ist vor allem für Reisen ins außereuropäische Ausland sicherer. Denn nicht überall werden die einfachen Kinderreisepässe akzeptiert“, sagt Sascha Nuß. Ab 2024 soll der Kinderreisepass nach einem aktuellen Gesetzesentwurf ganz abgeschafft werden. Dann erhalten Kinder von Anfang an einen regulären Reisepass.
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Quelle: R+V-Infocenter
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