Durch die Verwendung von Brennholz werden laut Berechnungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland jährlich rund 32 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
Brennholz aus dem Wald und Reststoffe der Holzverarbeitung leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, da durch Holz fossile Energien wie Öl oder Gas ersetzt werden. Hierbei werden zehn Prozent der Heizungswärme im privaten Bereich durch Scheitholz, Holzpellets und Hackschnitzel erzeugt. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Wie Sonne und Wind zählt Brennholz zu den erneuerbaren Energien.
Brennholz ist Nebenprodukt einer nachhaltigen Waldwirtschaft
Insgesamt nutzen über eine Million Haushalte in Deutschland einen Festbrennstoffkessel als primäre Energiequelle. Hinzu kommen elf Millionen Einzelraumfeuerstätten, die in der kalten Jahreszeit eine klassische Zentralheizung ergänzen. Brennholz, das von Forstbetrieben an private Ofenbesitzer verkauft wird, ist minderwertiges Holz, das in Sägewerken nicht verarbeitet werden kann. Dieses Holz fällt bei der notwendigen Wald- und Landschaftspflege oder Holzernte an und ist für die Herstellung von Möbeln und Bauholz nicht geeignet. Daher geht die Brennholznutzung nicht zulasten unserer Wälder. Seit rund 300 Jahren wird in Deutschland eine nachhaltige Forstwirtschaft betrieben. Das heißt, es wird hierzulande weniger Holz geerntet, als nachwächst. Zudem wird durch den Verkauf von Brennholz u.a. der nötige Waldumbau hin zu klimaresilienten Mischwäldern finanziert sowie die Instandhaltung der Wander- und Zufahrtswege.
Saubere Verbrennung dank moderner Technik
Für ein umweltgerechtes Heizen mit Holz ist, neben dem Anwenderverhalten, die Gerätetechnik ausschlaggebend. Moderne Öfen verfügen über einen optimierten Feuerraum mit entsprechender Luftführung, sodass ein sauberer Abbrand gewährleistet ist. Darüber hinaus sind moderne Geräte deutlich effizienter und verbrauchen somit weniger Brennstoff, was unsere Holzressourcen schont. Innovative Technologien wie Partikelabscheider, Katalysatoren und elektronische Steuerungen tragen zusätzlich dazu bei, Emissionen nochmals zu reduzieren.
Wichtig zu wissen: Aufgrund der diffusen Berichterstattung in den letzten Wochen, denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI darauf hin, dass für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte kein Verbot geplant ist. Weder jetzt noch ab Januar 2024. Holzfeuerungen dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
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Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., Thomas Schnabel
Dr. Schulz Public Relations GmbH
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