Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon, Sonderbaufläche “Gastronomie“ Golfplatz

Ziel der Planverfahren ist es, dem Golf-Club Brilon e. V. eine öffentlich zugängliche Gaststätte in ihrem Clubhaus rechtlich zu ermöglichen.

Zur parallelen Aufstellung der

  • 116. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon in der Kernstadt, Sonderbaufläche “Gastronomie“ im Bereich des Golfplatzes

und des

  • Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 154 „Restaurant am Golfplatz“

findet am

Donnerstag, dem 06. Juli 2023, um 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses (Raum 23) Am Markt 1, 59929 Brilon

die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Ziel der Planverfahren ist es, dem Golf-Club Brilon e. V. eine öffentlich zugängliche Gaststätte in ihrem Clubhaus (Hölsterloh 6) rechtlich zu ermöglichen. Ein weiterer Gastronomiebetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft der angrenzenden Freizeit- und Gästeangebote kommt der touristischen Infrastruktur im Briloner Süden zugute.

Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Grenzbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 37 “Kurpark“ an der unmittelbar westlich vorbeiführenden Hoppecker Straße.

Der ca. 0,36 ha große Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst lediglich die für die Nutzung als Gastronomiebetrieb vorgesehenen Flächen der Gemarkung Brilon, Flur 21, Flurstücke 926 und 927 tlw. (nordwestlicher Teilbereich). Es handelt sich um das bestehende Clubhaus des Golf-Clubs mit angrenzendem Parkplatz.

Der ca. 0,92 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben den Flächen für den Gastronomiebetrieb auch die südöstlich angrenzende Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Golfplatz“. Konkret handelt es sich um die beiden Grundstücke Gemarkung Brilon, Flur 21, Flurstücke 926 und 927 in ihrer Gesamtgröße.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon durch die 116. Änderung wie folgt angepasst werden:

Umwandlung einer ca. 0,36 ha großen Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Golfplatz“- in eine -Sonderbaufläche (S) “Gastronomie“ im Bereich des Golfplatzes- gleicher Größe.

Parallel dazu soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 154 qualifizierte Bauleitplanung betrieben werden. Nach der Art der baulichen Nutzung wird ein -Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Gastronomie“- gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.

Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail ([email protected]) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.

______________________

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon
Fotocredit: Ulrich Trommer / www.brilon.totallokal.de

Colfclub Brilon Totallokal 1