Strafanzeige des Kardinals wegen Geheimnisverrat eingetroffen
Bei ihren Durchsuchungen im Erzbistum Köln hat die Staatsanwaltschaft Köln am Dienstag auch das Handy und den Laptop von Kardinal Rainer Woelki beschlagnahmt. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ ( www.ksta.de und Freitag-Ausgabe) unter Berufung auf den zuständigen Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Ein Bistumsinsider, der mit Woelkis Kommunikationsverhalten vertraut ist, kommentierte die Mitnahme von Handy und Laptop gegenüber der Zeitung mit den Worten: „Da werden wir jetzt bald in weitere Abgründe schauen.“
Die Kölner Behörde führt gegen Woelki ein Ermittlungsverfahren wegen Meineidverdachts. Es geht um Aussagen des Erzbischofs vor dem Landgericht Köln im März, in denen er sich zu seinem Kenntnisstand über Missbrauchsvorwürfe gegen einen von ihm 2017 beförderten Priester äußerte. Woelki bestreitet, vor Gericht unter Eid falsche Angaben gemacht zu haben.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ interessierten sich die Ermittler bei ihrer Durchsuchung verschiedener Diensträume des Erzbistums insbesondere für die Korrespondenzen und E-Mail-Verzeichnisse von Woelki selbst, von seinem Generalvikar Guido Assmann sowie von dessen Vorgängern Dominik Schwaderlapp, Stefan Heße, Dominik Meiering und Markus Hofmann.
Auch Funktionspostfächer wie das des erzbischöflichen Hauses – also Woelkis Büro – waren dem Vernehmen nach im Visier der Ermittler. Woelkis Büroleiterin Gerlinde Schlüter und ihre Korrespondenzen blieben hingegen dem Vernehmen nach außen vor. Was wegen der bekanntermaßen engen Zusammenarbeit Woelkis mit Schlüter in informierten Kreisen für Verwunderung sorgte, begründete Willuhn mit der Beachtung des sogenannten Übermaßverbots. „Wir sind gehalten, uns bei der Durchsuchung auf Material zu beschränken, von dem wir aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten Beweisrelevanz vermuten dürfen.“
Die von den Ermittlern beschlagnahmten Daten lassen nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ auch die Rekonstruktion von möglicherweise gelöschten Schriftwechseln zu. „Da geht nichts verloren“, hieß es dazu aus informierten Kreisen.
Brisant ist auch die Beschlagnahme des sogenannten „Vorlasses“ von Woelki im Archiv des Erzbistums. Dabei handelt es sich um private Unterlagen zu Woelkis Tätigkeit als Erzbischof, die bereits zu Lebzeiten dem Archiv zur Aufbewahrung übergeben worden sind.
Eine Strafanzeige von Woelkis Anwalt Björn Gercke wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist laut Stadt-Anzeiger inzwischen bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingetroffen. Sie bezieht sich auf die Präsenz von Journalisten zum Zeitpunkt der Durchsuchung. Offenbar sei der Termin an die Medien „durchgestochen“ worden, sagte Gercke. Das sei unzulässig und strafbar.
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Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, Newsdesk
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