Ordnungsamt Stadt Brilon: Anleinpflicht von Hunden und Beseitigung von Hundekot

Brilon: Anleinpflicht von Hunden und Beseitigung von Hundekot

Das Ordnungsamt der Stadt Brilon weist darauf hin, dass Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (innerorts) an der Leine zu führen sind. Außerhalb der bebauten Ortsteile dürfen Hunde, die nicht unter die Bestimmungen zur Anleinpflicht fallen (gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen) unangeleint herumlaufen, wenn ständig gewährleistet ist, dass die Aufsichtspflichten erfüllt werden können und gegen jagd- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften nicht verstoßen wird.

Diese Regelungen ergeben sich aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brilon. Wer gegen sie verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Das Ordnungsamt ruft daher dazu auf, Hunde grundsätzlich in der Öffentlichkeit anzuleinen. Hierbei geht es nicht nur darum, Gefährdungen auszuschließen, sondern auch zu verhindern, dass bei anderen Menschen Ängste ausgelöst werden.

Zudem ist auffällig geworden, dass die „Hinterlassenschaften“ von Hunden an vielen Stellen auf den Wegen und Rasenflächen nicht entsorgt werden. Nach den Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundekot) unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Das Ordnungsamt fordert daher alle Hundebesitzer zur Rücksichtnahme auf die Mitmenschen auf: Hunde sind an der Leine zu halten und der Hundekot ist zu entsorgen.

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Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon
Fotocredit: AdobeStock 575886278 / Brisystem