Bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten werden dem Rentenkonto gutgeschrieben, allerdings nur einem Elternteil

Berliner Morgenpost: Im Zweifel gegen die Väter, ein Kommentar von Dominik Bath zum jüngsten Urteil des Sozialgerichts

Wenn es um die Rente geht, zählt am Ende jeder Euro. Oder besser: jeder Rentenpunkt. Wer wie viel Geld im Ruhestand bekommt, kann dabei auch mit den eigenen Kindern zusammenhängen. Bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten, die nahezu drei Rentenpunkten entsprechen, werden Erziehungsberechtigten im eigenen Rentenkonto gutgeschrieben – allerdings nur einem Elternteil.

Ist man sich nicht einig und lässt sich auch gerichtlich nicht feststellen, wer die Hauptlast der Erziehung trug, profitiert die Frau. So hat das Bundessozialgericht geurteilt und damit die geltende Regelung gestärkt. Das Gericht hat dabei vor allem die Gemengelage insgesamt in Deutschland beurteilt.

Dabei kam es zu dem Schluss, dass Frauen nach wie vor in Sachen Kindererziehung die Hauptlast tragen – mit direkten Folgen für Karriere, Gehalt und letztlich auch die Rente.

Für den deutschen Staat und für Väter ist das Urteil gleichermaßen eine Aufforderung, endlich für echte Gleichstellung einzustehen. Abzulesen ist die Ungerechtigkeit in der Arbeitswelt, nachdem Frauen Kinder bekommen haben, unter anderem an der Teilzeitquote. 2020 arbeiteten fast 70 Prozent der Frauen mit Nachwuchs unter zwölf Jahren nicht voll, bei Männern hingegen war es lediglich ein Bruchteil. Nur in den Niederlanden ist das Ungleichgewicht zulasten der Frauen innerhalb der EU noch größer. Für Deutschlands Politik untermauern solche Zahlen den Handlungsbedarf. Bessere Betreuungsangebote, um für wirkliche Fortschritte bei der Vereinbarung von Familie und Beruf zu sorgen, dürfen nicht nur Wahlkampfgetöse sein. Gleichzeitig ist es richtig, systematische Nachteile für Frauen wie das Ehegattensplitting endlich abzubauen.

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Quelle: BERLINER MORGENPOST, Redaktion
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