Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung

Brilon: Zur parallelen Aufstellung der

  • 117. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon in der Kernstadt, Bereich “Ehemalige Nolte Hallen“ und des
  • Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 150 “Ehemalige Nolte Hallen“

findet am

Mittwoch, dem 25. September 2024, um 18:00 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses (Raum 23),
Am Markt 1 in 59929 Brilon

die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Planungsziel der Stadt Brilon ist eine durchgreifende städtebauliche Neuordnung im Norden der Kernstadt. Die Eigentümergemeinschaft des Areals der ehemaligen Nolte Hallen im Bereich Ketteler Straße/ Sintfeldweg/ Papestraße beabsichtigt, das Gelände neu zu entwickeln. Die bestehenden Gebäude sind teilweise marode und sollen abgerissen werden. Den ansässigen Betrieben soll eine Möglichkeit geboten werden, in dem Areal zu verbleiben, hierzu sollen neue Gewerbehallen entstehen. Ein großer Teil der Flächen soll hingegen einer Wohnnutzung zugeführt werden, für die von der Stadt Brilon in der Kernstadt ein hoher Bedarf gesehen wird.

Das Plangebiet befindet sich im Briloner Stadtzentrum ca. 100 m nordöstlich des Bahnhofs Brilon-Stadt und besteht im nördlichen Teil aus diversen gewerblich genutzten Hallen. Der südliche Planbereich besteht aus einem Mischgebiet mit Wohn- und Gewerbenutzungen.

Zur Realisierung des Vorhabens müssen der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Brilon geändert sowie ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.

Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail ([email protected]) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.

 

__________________

Quelle: Stadt Brilon
Fotocredits: Stadt Brilon