Schild-Bürgerstreich, Straftat oder berechtigtes Handeln?

Schild-Bürgerstreich, Straftat oder berechtigtes Handeln?

Brilon: Zwei Presseveröffentlichungen der Dorfgemeinschaft im Zusammenhang mit der Entfernung von zwei Verkehrsschildern in Petersborn haben in der Stadtverwaltung zu einer Vielzahl von Anfragen geführt, die einer öffentlichen Beantwortung bedürfen.

Zur Erinnerung: Im April dieses Jahres wurde der parallel zur ‚BRI 46‘ verlaufende Gehweg vom Ortsausgangsschild Petersborn bis zum Fuße des Poppenbergs auch für Radfahrer freigegeben. Dies sei, so die Presseverlautbarungen „aus dem Nichts“ und für den Ortsvorsteher „überraschend“ geschehen und habe „viele Eltern mit Kinderwagen und alle anderen Spaziergänger und Jogger“ verunsichert. Da „trotz vieler Mahnungen“ nichts passiert sei, entfernte Ortsvorsteher Diekmann die Radfahrschilder im September dieses Jahres selbst und wertete dies als „Amtshilfe“. Die Straßenverkehrsbehörde hat am 10. Oktober 2024 Ersatzschilder angebracht, was beim Ortsvorsteher laut zweiter Pressemitteilung wiederum „großes Erstaunen“ ausgelöst hat.

Hier nun die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Sachverhalt:

1. Wie kam es zur Freigabe des Weges für Radfahrer durch die Schilder?

Die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde beruhte auf einem Antrag im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon in öffentlicher Sitzung. Hintergrund des Antrags war das Bestreben, Gefahrensituationen für Radfahrer, insbesondere für Kinder, auf der parallel verlaufenden Straße zu vermeiden.

Der Anordnung zur Installation der Schilder ging also eine Abwägung in Bezug auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer voraus, sie erfolgte in Abstimmung und mit Zustimmung der Kreispolizeibehörde.

2. Was genau bedeutet das angebrachte Schild „Frei für Radverkehr“?

Die Verkehrsschilder „Frei für Radverkehr“ ermöglichen es Radfahrerinnen und Radfahrern, diesen Weg zu benutzen, sie verpflichten aber nicht dazu. So haben vor allem Kinder und ältere Radnutzer die Möglichkeit, auf diesen Weg auszuweichen, was deren Sicherheit dient. Die ebenfalls dort angebrachten blau hinterlegten Fußgängerschilder geben Fußgängern Vorrang, d.h., Radfahrer sind bei der installierten Schilderkombination verpflichtet, Rücksicht auf den Fußverkehr zu nehmen.

3. Darf eine solche Beschilderung eigenmächtig entfernt werden?

Behördlich angeordnete Verkehrszeichen dürfen selbstverständlich nicht entfernt werden. Solange die behördliche Anordnung besteht, müssen die Schilder angebracht bleiben. Zuwiderhandlungen sind mindestens als Ordnungswidrigkeit zu beurteilen.

4. Hat ein Ortsvorsteher besondere Rechte, die das Handeln rechtfertigen, ggf. auch im Wege der angesprochenen Amtshilfe?

Ortsvorsteher müssen sich wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch an die bestehenden Regeln halten, so dass auch sie nicht berechtigt sind, in bestehende behördliche Anordnungen eigenmächtig einzugreifen. Die Aufgabe der Ortsvorsteher ist es, die Anliegen der Anwohner des jeweiligen Ortsteils gegenüber Rat und Verwaltung zu vertreten. Der dabei übliche Weg ist die Kontaktaufnahme zur Verwaltung mit dem Ziel gemeinsamer Lösungen. Amtshilfe muss im Übrigen von der zuständigen Behörde eingefordert werden, um sie rechtswirksam durchzuführen.

Als Ehrenbeamte auf Zeit sind Ortsvorsteher in besonderer Weise und per Amtseid an Recht und Gesetz gebunden, sie nehmen als Amtsträger eine Vorbildfunktion wahr.

5. Warum hat die Stadtverwaltung auf die „vielen Mahnungen“ durch Ortsvorsteher Diekmann nicht reagiert, so dass dieser sich zum eigenmächtigen Handeln gemüßigt fühlte?

Lediglich im Bauausschuss am 27. August dieses Jahres hat Herr Diekmann angeregt, die Schilder „Frei für Radverkehr“ wieder zu entfernen. Dieser Antrag befand sich im Zeitpunkt des eigenmächtigen Handelns noch in der Bearbeitung bei der Straßenverkehrsbehörde. Sonstige Kontaktaufnahmen mit der Verwaltung, Gespräche oder Anfragen hat es nicht gegeben. Auch vom Entfernen der Schilder hat die Stadtverwaltung ausschließlich durch die Pressemitteilung Kenntnis erlangt. Eine Information darüber erfolgte erst, nachdem die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde selbst Kontakt zum Ortsvorsteher aufgenommen hatten, um die Herausgabe der Schilder einzufordern.

 

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Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon
Bild: Verkehrsschild – Radverkehr frei Petersborn
Fotocredits: Stadt Brilon