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Wurden Sanierung, Erweiterung oder Neubau schon gemeldet?

Eigentümer, die im Jahr 2022 oder 2023 wichtige bauliche Änderungen an Ihrem Grund- oder Wohneigentum vorgenommen haben, müssen die werterhöhende Änderung dem Finanzamt melden. Die Fristen für die Meldung laufen aber am 31.12.2024 ab.

Eine Wertfortschreibung der Grundsteuerwerte ist vorzunehmen, wenn der Grundsteuerwert um mehr als 15 000 Euro abweicht. Eine Kernsanierung, eine Erweiterung, der Bau oder Erwerb einer neuen Garage können solche Wertsteigerungen bewirken. Oder die Gemeinde hat in den Jahren 2022 oder 2023 den Bebauungsplan geändert und ein früheres Gartengrundstück ist nun als Bauland ausgewiesen. Erhöht sich dadurch der Bodenrichtwert, ist eine wesentliche Werterhöhung bis zum 31.12.2024 zu melden. Die fristgerechte Information des zuständigen Finanzamts muss der Grundeigentümer vornehmen.

Grund- und Wohnungseigentümer sollten jetzt dringend prüfen, ob sich in den Jahren 2022 oder 2023 etwas Wesentliches geändert hat.

Verspätungszuschlag droht: Die Wertfortschreibung jetzt schnell noch einreichen!

Wenn Grundeigentümer die Frist versäumen und verspätet die Wertfortschreibung einreichen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag dafür erheben. Zusätzlich wird die Feststellung nachgeholt und die nicht erbrachte Steuer nachgefordert. Dies kann für viele Jahre rückwirkend erfolgen. Deshalb sollten Eigentümer in diesen Tagen ganz besonders die werterhöhenden baulichen Maßnahmen aus den Jahren 2022 und 2023 mit einem Antrag auf Wertfortschreibung dem zuständigen Finanzamt melden.

Um hohe und schmerzhafte Nachzahlungen zu vermeiden, sollten sich Familienmitglieder gegenseitig unterstützen, damit Fehler bei den komplizierten Angaben vermieden werden.

Die Wertfortschreibung kann auch ein Vorteil sein: Eigentümer können Ihre Grundsteuer für 2025 noch senken, wenn sie eine in 2022 oder 2023 eingetretene wesentliche Wertminderung bis 31.12.2024 dem zuständigen Finanzamt melden.

Mitglieder im Bund der Steuerzahler können sich hierzu direkt Rat und Mustertexte bei den BdSt-Steuerexperten holen. Als Service für alle Grundeigentümer hält der Bund der Steuerzahler eine schriftliche Information zur Wertfortschreibung bereit – das BdSt-Basis-Wissen „Fortschreibung und Wertfortschreibung bei der Grundsteuer“. Es kann einfach und kostenfrei hier bestellt werden: https://steuerzahler.de/nrw/grundsteuer-tipps

 

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Quelle: Bund der Steuerzahler NRW
Fotocredits: Bund der Steuerzahler NRW