115. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon in der Kernstadt, Bereich “Unter der Tonne“ und des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 153 „Voßloh“ findet am Donnerstag, dem 27. April 2023, um 18:30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses (Raum 23), Am Markt 1 in 59929 Brilon die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
BRILON.TV Aufgrund des deutlichen Bedarfs an zusätzlichen Wohneinheiten im Segment der Einfamilienhäuser sowie im niedrigpreisigen Mietsegment ist es Ziel der Planverfahren, neue Wohnbauflächen in der Kernstadt im Bereich “Unter der Tonne“ zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll zur Deckung des kurzfristigen Wohnbedarfs ein Baugebiet mit einer Größe von ca. 1,15 ha ausgewiesen werden. Vorgesehen sind ca. 11 Bauplätze für Einfamilienhäuser sowie ein Baufenster zur Realisierung einer Hausgruppe mit ca. 7 Wohneinheiten.
Das Vorhabengebiet grenzt unmittelbar nördlich an das bestehende Wohngebiet “Unter der Tonne“. Im südlichen Planbereich befindet sich auf einer Anschüttung ein Bolzplatz, die restliche Fläche wird landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Nordwestlich schließen sich weitere Grünlandflächen, dahinter gewerbliche Betriebe an. Östlich des Gebietes befindet sich das Waldstück “Auf‘m Frettholz“.
Zeitgleich mit der Ausweisung des neuen Wohngebietes sollen unter Bedarfsgesichtspunkten überhängige und nicht umsetzbare Reserven an Wohnbauland auf den Ebenen des Flächennutzungs- und Regionalplans zurückentwickelt werden. Es handelt sich um Wohnbauflächen im Bereich der Ortsausgänge an der Scharfenberger und RixenerStraße, im Bereich Eichholz sowie im Bereich des Sintfeldweges. Sie sollen im Flächennutzungsplan der Stadt Brilon zukünftig als Flächen für die Landwirtschaft, bzw. die als Mischbaufläche dargestellte Reserve am Sintfeldweg als Grünfläche dargestellt werden. Ihre Lage ergibt sich aus der anliegenden “Übersichtskarte 115. FNP-Änderung Rückentwicklungsbereiche“.
Der ca. 1,15 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das städtische Grundstück Gemarkung Brilon, Flur 29, Flurstück 913 (tlw.).
Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst neben dem o. g. Bebauungsplangebiet vier Bereiche zur Rücknahme von Reserveflächen
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen mit der 115. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Brilon folgende Darstellungen umgewandelt werden:
Parallel dazu wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 153 “Voßloh“ ein -WA- Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.
Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail ([email protected]) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.
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Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon
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