„Wohlfühl-Garage“ Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren
Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast wohnungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sondervorschriften berufen. BRILON.TV Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung…